Ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ist durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt worden.
Allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert werden kann dabei nur, wer zuvor auf dem betreffenden Gebiet seine besondere Sachkunde und seine persönliche Eignung nachgewiesen hat.
SV Mag. Günter Lehner
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