Besondere Sachkunde
Der allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger muss im offiziellen Bestellungsverfahren einen anspruchsvollen Nachweis über seine „besondere” Sachkunde führen. Darunter
versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen.
Vertrauenswürdigkeit
Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung und Vereidigung überprüft.
Objektivität
Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen, sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.
Schweigepflicht
Er muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren.
SV Mag. Günter Lehner
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